Über die Genehmigung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia wird die Schweizer Stimmbevölkerung entscheiden. Die Bundeskanzlei bestätigte am 15. Oktober 2026, dass das Referendum gegen den entsprechenden Bundesbeschluss formell zustande gekommen ist.
Das Referendumskomitee hatte am 5. Oktober 60’347 Unterschriften eingereicht. Nach der amtlichen Prüfung gelten davon 59’866 als gültig. Die erforderliche Schwelle von 50’000 gültigen Unterschriften ist damit überschritten. Gegenstand ist der Genehmigungsbeschluss des Parlaments vom 19. Juni 2026, nicht ein bereits gefällter Volksentscheid.
Das fakultative Referendum ermöglicht eine Abstimmung über bestimmte Parlamentsbeschlüsse, darunter auch solche zu internationalen Verträgen. Die Bestätigung der Bundeskanzlei betrifft zunächst das Verfahren: Sie stellt fest, dass genügend gültige Unterschriften vorliegen. Daraus lässt sich weder eine Mehrheit gegen das Abkommen noch eine Zustimmung dazu ableiten.
Einen Abstimmungstermin nennt die Mitteilung nicht. Diesen bestimmt der Bundesrat. Für die weitere Debatte ist deshalb zwischen dem jetzt abgeschlossenen Prüfen der Unterschriften und dem späteren Entscheid an der Urne zu unterscheiden. Ob die Genehmigung Bestand hat, entscheiden die Stimmberechtigten erst in der Abstimmung.
