Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich einen Schweizer CO₂-Grenzausgleich für importierte Zementwaren. Am 21. Oktober 2026 beantragte er dem Parlament, dem Gesetzesentwurf der Umweltkommission des Nationalrates zuzustimmen. Das Instrument soll verhindern, dass Zementproduktion und Emissionen in Staaten verlagert werden, in denen Hersteller deutlich weniger für ihren CO₂-Ausstoss bezahlen. [1]

Gleiche CO₂-Kosten an der Grenze

Schweizer Zementwerke sind in das Emissionshandelssystem eingebunden, das mit dem System der Europäischen Union verknüpft ist. Für Emissionen müssen sie Rechte abgeben; der kostenlose Anteil dieser Rechte wird bis 2034 schrittweise reduziert. Produzenten ausserhalb Europas unterliegen dieser Pflicht nicht. Dadurch kann importierter Zement einen Kostenvorteil erhalten, obwohl bei seiner Herstellung ebenfalls Treibhausgase entstehen. [1]

Der vorgeschlagene Grenzausgleich ist auf Zement beschränkt. Nach Angaben des Bundes verursacht die Zementproduktion unter den vom Schweizer Emissionshandel erfassten Branchen die meisten CO₂-Emissionen. Importierende Unternehmen sollen die relevanten Angaben selbst deklarieren; der Bund würde darauf eine Rechnung ausstellen. Der Vollzug soll damit möglichst einfach bleiben. [1]

Bundesrat verlangt einen Auslösemechanismus

Trotz seiner Zustimmung warnt der Bundesrat vor aussenwirtschaftlichen Risiken. Ein eigener Schweizer Grenzausgleich sendet handelspolitische Signale und kann Beziehungen zu Drittstaaten berühren. Deshalb soll das Gesetz nach seiner Vorstellung nicht automatisch angewendet werden, sondern erst dann, wenn die Zementimporte aus Drittstaaten stark zunehmen. Einen konkreten Schwellenwert nennt die Mitteilung nicht. [1]

Die Vorlage ist noch kein geltendes Recht. Das Parlament muss über den Gesetzesentwurf und den vom Bundesrat empfohlenen Auslösemechanismus entscheiden. Offen bleibt damit, wie hoch die Belastung ausfallen könnte, wann sie aktiviert würde und welche Nachweise Importeure im Detail erbringen müssten.

Der politische Kern ist ein Zielkonflikt: Die Schweizer Klimakosten sollen nicht zur Verlagerung der Produktion führen, zugleich soll ein neues Handelsinstrument nur eingesetzt werden, wenn sich das Risiko tatsächlich verschärft.

*Bild: KI-generierte Illustration; OpenAI / Redaktion Helvetia.rocks; Lizenz: AI-generated.*