Kernthese: Internationales Recht bleibt unverzichtbar. Ohne politischen Willen, glaubwürdige Abschreckung und konkrete Schutzmechanismen kann es die Sicherheit eines Staates jedoch nicht allein gewährleisten.
Zusagen, die kein Schutzschild wurden
Washington, Weisses Haus, 22. November 1994. US-Präsident Bill Clinton traf den ukrainischen Präsidenten Leonid Kutschma. Clinton würdigte öffentlich die Entscheidung der Ukraine, sich von ihrem Nukleararsenal zu lösen und dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen beizutreten.
Am 5. Dezember 1994 unterzeichneten die Ukraine, die Vereinigten Staaten, Grossbritannien und Russland das Budapester Memorandum. Im Zusammenhang mit dem ukrainischen Verzicht auf die auf ihrem Territorium verbliebenen sowjetischen Nuklearwaffen erhielt die Ukraine Sicherheitszusicherungen. Dazu gehörten die Achtung ihrer Unabhängigkeit, Souveränität und bestehenden Grenzen sowie der Verzicht auf Gewaltandrohung und Gewaltanwendung.
Damals galt der Schritt als Beitrag zu einer sichereren europäischen Zukunft. Das internationale System sollte zeigen, dass Sicherheit nicht allein auf militärischer Stärke, sondern auch auf Regeln und Verpflichtungen beruhen kann.
Die Geschichte entwickelte sich anders. 2014 besetzte Russland die Krim und begann die bewaffnete Aggression im Osten der Ukraine. Im Februar 2022 startete es die umfassende Invasion. Der Staat, der die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine zugesichert hatte, verletzte diese Grundsätze selbst.
Der Krieg bedeutet zerstörte Städte, Millionen Menschen auf der Flucht, getötete Soldaten und Zivilisten sowie immense menschliche Verluste. Das ist nicht nur eine ukrainische Tragödie, sondern eine Belastungsprobe für das internationale Sicherheitssystem.
Das Budapester Memorandum: Mehr als gebrochene Versprechen
Das Budapester Memorandum war kein Pendant zum NATO-Vertrag über kollektive Verteidigung. Es enthielt Sicherheitszusicherungen, aber keine automatische Beistandsgarantie. Insbesondere verpflichtete es die Vereinigten Staaten und Grossbritannien nicht dazu, im Fall eines Angriffs militärisch gegen den Aggressor in den Krieg einzutreten.
Ein angegriffener Staat kann deshalb auf diplomatische Unterstützung, Sanktionen und internationale Verurteilungen hoffen und dennoch einem militärisch deutlich stärkeren Gegner gegenüberstehen. Genau darin liegt das Grundproblem: Internationale Zusicherungen sind nicht dasselbe wie garantierter militärischer Schutz.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion befand sich auf ukrainischem Territorium das drittgrösste Nukleararsenal der Welt. Die operative Kontrolle, die Kommandostrukturen und die technische Infrastruktur waren jedoch komplex. Es wäre unzutreffend zu behaupten, die Ukraine hätte das gesamte Arsenal ohne erhebliche technische und politische Hindernisse einfach selbstständig weiterbetreiben können. Ebenso falsch wäre es, die strategische Lehre zu übergehen: Der Verzicht auf nukleares Potenzial ohne ein verlässliches System der Abschreckung birgt langfristige Risiken.
Fehlen konkrete Schutzmechanismen, hängt die Wirksamkeit internationaler Vereinbarungen wesentlich vom politischen Willen ihrer Unterzeichnerstaaten ab.
Washington: Wenn politische Prioritäten die Sicherheit eines Partners beeinflussen
Die US-Politik unter Donald Trump zeigt, wie stark aussenpolitische Entscheidungen von politischen und wirtschaftlichen Interessen geprägt werden können.
Eine Anordnung des Weissen Hauses vom 16. Oktober 2026 setzt den Lindsey O. Graham Sanctioning Russia and Iran Act um. Sie sieht eine Erhöhung der Zollansätze für Waren aus Russland um 500 Prozent vor. Weitere Zollaufschläge von 100 Prozent sind für Waren aus den fünf grössten Importländern russischen Erdöls und Erdgases vorgesehen, falls diese nach dem 18. Oktober neue Käufe tätigen. Auch Waren aus den fünf wichtigsten Staaten, die russische Ölsanktionen umgehen helfen, sind erfasst. Die Anordnung unterstellt diese Massnahmen ausdrücklich Ausnahmen und Verzichtserklärungen.
Zugleich erklärt der Präsident, zahlreiche Zoll-, Sanktions- und Beschränkungsbestimmungen des Gesetzes im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten nicht anzuwenden. Die Anordnung hält ausserdem fest, dass frühere Sanktionen aus anderen präsidialen Anordnungen bestehen bleiben. Sie verbindet somit neue Zollvorgaben mit weitreichenden Ausnahmen. Das bedeutet weder, dass alle amerikanischen Entscheidungen gegen die Ukraine gerichtet wären, noch dass die US-Unterstützung vollständig eingestellt worden sei. Es zeigt aber, wie stark Sicherheits- und Sanktionspolitik von politischen Entscheidungen abhängen kann.
Für die Ukraine ist diese Abhängigkeit besonders bedeutsam. Waffenlieferungen, Geheimdienstinformationen, Finanzierung und politische Unterstützung können die Lage auf dem Schlachtfeld unmittelbar beeinflussen. Kein Staat sollte seine langfristige Sicherheit ausschliesslich auf den guten Willen eines anderen Landes gründen – selbst dann nicht, wenn dieses Land die mächtigste Militärmacht der Welt ist.
Eine belastbare Partnerschaft braucht Berechenbarkeit, Kontinuität und die Fähigkeit, in einer Krise konkrete Hilfe zu leisten. Politische Erklärungen allein reichen dafür nicht.
Die UNO: Völkerrecht ohne ausreichende Durchsetzungsinstrumente
Die Charta der Vereinten Nationen verbietet die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates. Dieses Verbot gehört zu den Grundpfeilern des modernen Völkerrechts.
Doch was geschieht, wenn ein mutmasslicher Rechtsverletzer selbst ständiges Mitglied des Sicherheitsrats ist? Am 25. Februar 2022 legte Russland sein Veto gegen einen Resolutionsentwurf zum Angriff auf die Ukraine ein. Elf Mitglieder des Rates unterstützten den Entwurf; das Veto eines ständigen Mitglieds verhinderte seine Annahme.
Anfang März verabschiedete die Generalversammlung eine Resolution, die die Aggression verurteilte und Russland aufforderte, die Gewalt einzustellen und seine Truppen aus der Ukraine abzuziehen. Das war diplomatisch bedeutsam, stoppte aber die Kampfhandlungen nicht und schuf keinen militärischen Durchsetzungsmechanismus.
Die Generalversammlung kann gemeinsame Positionen bündeln, Resolutionen verabschieden und politischen Druck erzeugen. Der Sicherheitsrat verfügt über weitergehende Befugnisse für Frieden und Sicherheit, doch das Vetorecht der ständigen Mitglieder begrenzt seine Handlungsfähigkeit, wenn eines von ihnen selbst Konfliktpartei ist.
Das Problem ist nicht, dass internationales Recht nicht existiert. Es fehlt vielmehr ein universeller Mechanismus, der eine Nuklearmacht automatisch und zuverlässig zur Einhaltung der Regeln zwingen könnte. Die UNO bleibt eine wichtige Plattform für Diplomatie, humanitäre Hilfe und Zusammenarbeit. Ihre Mitgliedschaft und Resolutionen ersetzen aber keine nationale Verteidigung.
Militärische Stärke als materielle Grundlage der Abschreckung
Der Krieg gegen die Ukraine stellt eine grundlegende Frage neu: Was hält einen Aggressor tatsächlich von einem Angriff ab? Verträge, Diplomatie und wirtschaftliche Verflechtungen sind wichtig, garantieren aber unter allen Umständen keinen Frieden.
Ist eine Staatsführung bereit, internationale Normen zu verletzen und hält sie die erwarteten Kosten eines Angriffs für tragbar, können Erklärungen allein unzureichend sein. Nationale Sicherheit braucht deshalb eine materielle Grundlage: kampffähige Streitkräfte, moderne Luft- und Raketenabwehr, eine leistungsfähige Verteidigungsindustrie, stabile Munitionsproduktion, Aufklärung und Cyberabwehr sowie eine widerstandsfähige Wirtschaft, Energieversorgung und kritische Infrastruktur.
Diese Fähigkeiten sollen einem potenziellen Aggressor deutlich machen, dass ein Angriff keinen leichten Sieg bringt und einen hohen Preis fordert. Symbolische Unterstützung ist dabei von tatsächlicher Verteidigungsfähigkeit zu unterscheiden. Eine Resolution fängt keine Rakete ab; eine diplomatische Erklärung hält keine Panzerkolonne auf.
Die Ukraine beweist nicht, dass das Völkerrecht nutzlos wäre. Sie zeigt, dass es ohne politischen Willen und die Fähigkeit, seine Grundsätze zu verteidigen, das Überleben eines Staates nicht allein garantieren kann.
Nuklearwaffen: Abschreckung oder neue Falle?
Nuklearwaffen zählen zu den stärksten Instrumenten strategischer Abschreckung. Ihr Besitz kann einen Gegner dazu zwingen, das Risiko inakzeptabler Verluste bei einem direkten Angriff einzukalkulieren. Daraus folgt jedoch nicht, dass Atomwaffen für jedes Land eine universelle Lösung wären.
Sie verursachen enorme finanzielle und technologische Kosten, bergen Unfall- und Eskalationsrisiken und können andere Staaten zur Entwicklung eigener Arsenale bewegen. Zudem schützen sie nicht automatisch vor Cyberangriffen, Sabotage, wirtschaftlichem Druck, innerer Destabilisierung oder begrenzten militärischen Provokationen.
Nukleare Abschreckung setzt sichere Lagerung, zuverlässige Trägersysteme und verantwortungsvolle Führung und Kontrolle voraus. Sie funktioniert nur, wenn ein Gegner eine mögliche Reaktion für glaubwürdig hält und der Staat sein Arsenal sicher kontrollieren kann.
Die strategische Lehre lautet daher nicht, dass jedes Land Atomwaffen erwerben sollte. Vielmehr müssen Abrüstung und Nichtverbreitung mit wirksamen Sicherheitsmechanismen verbunden werden. Wenn Staaten auf nukleare Abschreckungsmittel verzichten, müssen die langfristigen Risiken ernsthaft bewertet und andere Schutzmöglichkeiten glaubwürdig ausgestaltet werden.
Soll das Nichtverbreitungsregime Bestand haben, darf der Verzicht auf Atomwaffen einen Staat nicht schutzlos gegenüber Aggression zurücklassen. Andernfalls könnten Staaten eigene militärische Fähigkeiten für zuverlässiger halten als internationale Zusicherungen. Das würde die gesamte Logik der nuklearen Nichtverbreitung untergraben.
Was die internationale Gemeinschaft lernen muss
Der ukrainische Fall stellt demokratische Staaten vor grundlegende Aufgaben.
Erstens müssen politische Zusicherungen klar von rechtlich definierten Verteidigungsverpflichtungen unterschieden werden. Staaten, die ihre militärischen Fähigkeiten begrenzen, müssen wissen, auf welche konkrete Hilfe sie sich verlassen können.
Zweitens sollten Sicherheitsabkommen klare Reaktionsverfahren, Zuständigkeiten und Konsultationsmechanismen enthalten. Wo möglich, sollten Formen der Unterstützung bereits im Voraus vereinbart werden.
Drittens brauchen internationale Institutionen Reformen, die eine Blockade gemeinsamer Reaktionen auf Aggression erschweren. Das ist schwierig: Änderungen der UN-Charta erfordern breite Unterstützung, während die Privilegien der ständigen Mitglieder tief in der internationalen Machtordnung verankert sind.
Viertens müssen Staaten in ihre eigene Verteidigungsfähigkeit und Widerstandskraft investieren, statt die gesamte Verantwortung internationalen Organisationen oder Partnern zu überlassen.
Schliesslich muss das Völkerrecht Grundlage der Beziehungen zwischen Staaten bleiben. Es aufzugeben, hiesse zu einer Welt zurückzukehren, in der das Recht des Stärkeren an seine Stelle tritt. Rechtliche Prinzipien zu bewahren, verlangt jedoch mehr als Erklärungen: Sie müssen auch praktisch geschützt werden.
Die Schweiz: Sicherheit ist dauernde Arbeit
Vor dem Hintergrund der Ukraine ist die Schweiz besonders aufschlussreich. Sie setzt traditionell auf dauernde Neutralität, eigene Verteidigungsfähigkeiten, stabile Institutionen und eine berechenbare Aussenpolitik.
Die Sicherheitslage der Schweiz ist nicht mit derjenigen der Ukraine gleichzusetzen, deren Staatsgebiet von einer umfassenden militärischen Invasion betroffen ist. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Schweizer Sicherheit ein für alle Mal garantiert wäre.
Am 18. September 2026 verabschiedete der Bundesrat die Sicherheitspolitische Strategie 2026. Sie umfasst zehn Ziele und 46 Massnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit, zum Schutz der Bevölkerung und kritischer Infrastruktur sowie zum Ausbau der Verteidigungsfähigkeit. Die Behörden verweisen auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, hybride Bedrohungen und kritische Abhängigkeiten als Faktoren eines unsichereren Umfelds.
Der Schweizer Ansatz bedeutet nicht, dass das Land die Neutralität aufgibt oder das Völkerrecht für unwichtig hält. Er verbindet Neutralität vielmehr mit der Bereitschaft, das eigene Territorium zu schützen, Verteidigungsfähigkeiten zu entwickeln und mit Partnern im Sicherheitsbereich zusammenzuarbeiten.
Neutralität ist kein magischer Schutzschild. Sie wirkt innerhalb einer konkreten staatlichen Politik, gestützt auf stabile Institutionen und verteidigungsfähige Strukturen. Die Sicherheit der Schweiz hängt zudem von der Stabilität Europas und seiner Nachbarschaft ab.
Die Schweiz verfügt über funktionierende Institutionen, eine klare Sicherheitsstrategie und ein friedliches Umfeld, das sich deutlich von den Bedingungen unterscheidet, unter denen die Ukraine leben muss. Die Schweizer Regierung verlässt sich dennoch nicht allein auf günstige Umstände, sondern bereitet sich auf eine instabilere Welt vor.
Darin liegt eine wichtige Lehre für alle Staaten – unabhängig von Grösse, Wohlstand, geografischer Lage oder politischem Status. Das Völkerrecht bestimmt, wie Staaten handeln sollen. Diplomatie hilft, Konflikte zu verhindern; Bündnisse können Sicherheit stärken. Doch der Schutz des eigenen Staates bleibt eine Verantwortung, die Staaten gemeinsam mit verlässlichen Partnern wahrnehmen müssen.
Schlussfolgerung
Die Ukraine hat einen aussergewöhnlich hohen Preis für die Kluft zwischen internationalen Zusagen und tatsächlichem Schutz bezahlt. Die Welt darf nicht so tun, als ginge sie diese Erfahrung nichts an.
Soll das 21. Jahrhundert eine Epoche des Völkerrechts bleiben und nicht zum grenzenlosen Recht des Stärkeren zurückkehren, müssen Verstösse gegen internationale Normen reale Folgen haben. Staaten, die auf Massenvernichtungswaffen verzichten, dürfen nicht ohne verlässliche Schutzmöglichkeiten zurückbleiben.
Andernfalls wird die Lehre von Budapest nicht als Beleg verstanden werden, dass Abrüstung die Welt sicherer machen kann, sondern als Warnung: Kein Staat darf das Versprechen von Sicherheit mit der tatsächlichen Fähigkeit verwechseln, sie zu gewährleisten.
