Der Bundesrat hat im April 2026 einen Bericht zu möglichen Änderungen im Planungs- und Baurecht verabschiedet. Darin geht es um schnellere Verfahren für Bauvorhaben und um die Frage, welches Gewicht der Wohnungsbau bei der Interessenabwägung erhalten soll. Bis Ende 2026 soll eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden. Beschlossenes Recht ist das noch nicht.

Zur Diskussion stehen unter anderem Einschränkungen der Beschwerdemöglichkeiten vor Bundesgericht und Massnahmen gegen nachweislich missbräuchliche Einsprachen. Der Bericht verweist zugleich auf Grenzen des Bundes: Die meisten Planungs- und Baubewilligungsverfahren liegen in der Zuständigkeit der Kantone.

Vor einer Veröffentlichung sollten der Stand der Vernehmlassung sowie die Positionen von Kantonen, Gemeinden und Betroffenen erneut recherchiert werden.