Der Bundesrat will den Schutz von Minderjährigen auf grossen Online-Plattformen und Suchmaschinen ausbauen. Am 14. Oktober 2026 nahm er die Ergebnisse der Vernehmlassung zum geplanten Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zur Kenntnis. Das UVEK soll bis Ende Juni 2027 eine Botschaft ausarbeiten; der Vorentwurf wird dabei um Jugendschutzmassnahmen ergänzt.
Sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen sollen künftig bewerten müssen, welche Risiken ihre Dienste für Minderjährige schaffen oder verstärken. Aus dieser Analyse sollen sie Massnahmen ableiten, um die Risiken zu mindern. Zusätzlich will der Bundesrat Werbung für Minderjährige verbieten, die auf Profiling beruht, also auf der Auswertung ihres Online-Verhaltens und persönlicher Merkmale.
Die Vorlage soll ausserdem das Meldeverfahren ausweiten. Nutzerinnen und Nutzer sollen mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können; nach dem Entscheid des Bundesrats soll dies für alle entsprechenden Inhalte gelten und nicht nur für einzelne Kategorien. Die Regeln richten sich an sehr grosse Dienste, ausdrücklich auch an KI-Suchmaschinen, nicht an kleinere Angebote.
Der Bundesrat verweist auf die breite Unterstützung in der Vernehmlassung durch Parteien, Kantone und Dachverbände. Eine fertige gesetzliche Regelung liegt jedoch noch nicht vor. Welche Massnahmen letztlich in die Botschaft und danach ins Parlament gelangen, entscheidet sich erst in der weiteren Ausarbeitung.
