Der Bund gibt Pflichtlager mit proteinreichen Futtermitteln frei, weil niedrige Wasserstände auf Rhein und Donau die Einfuhr in die Schweiz erschweren. Wirtschaftsminister Guy Parmelin ordnete die Freigabe an; die entsprechende Verordnung tritt am 15. Oktober 2026 in Kraft. Bereits seit dem 1. September durften Lagerhalter vorübergehend bis zu 20 Prozent ihrer Bestände auf den Markt bringen.

Seit Anfang September wurden nach Angaben des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung 9,5 Prozent der gesamten Pflichtlagermenge bezogen. Es ist die erste tatsächliche Entnahme, seit das Pflichtlagersystem für Nahrungs- und Futtermittel besteht. Im Jahr 2018 waren zwar ebenfalls Entnahmen erlaubt worden, die Lage verbesserte sich damals aber, bevor Bestände abgerufen wurden.

An den internationalen Märkten sind genügend Proteinträger erhältlich. Das Problem liegt nach Angaben des Bundes bei der Beförderung: Wegen des Niedrigwassers können Schiffe weniger laden, während Bahn und Strasse stark ausgelastet sind. Die Importe laufen weiter, erreichen die Schweiz jedoch in kleineren Mengen als üblich. Die Vorräte reichen deshalb länger, als wenn die Einfuhren vollständig ausfallen würden.

Die Pflichtlager sind so bemessen, dass sie bei einem totalen Importausfall den Bedarf für zwei Monate decken sollen. Betroffen sind vor allem Soja-, Raps- und Sonnenblumenextraktionsschrote, die als Eiweissquelle in Futtermitteln für Rinder, Schweine und Geflügel dienen. Besonders Sojaschrot wird nahezu vollständig importiert. Die Freigabe soll die Versorgung überbrücken, bis die Transportwege wieder genügend Kapazität bieten.