Der Blick nennt den Fall aus St. Gallen den «teuersten Blowjob». Die Schlagzeile klingt nach einer Rechnung für eine sexuelle Dienstleistung. Tatsächlich geht es um etwas anderes: Der Strafbefehl setzt eine Busse von 360 Franken fest; zusammen mit Gebühren für Polizei und Staatsanwaltschaft kommt der Betrag auf fast 1000 Franken. Das ist die Rechnung der Behörden, nicht der Preis des Blowjobs. [1]

Am 13. Juli 2026 liess sich ein 24-jähriger Autofahrer in St. Gallen während der Fahrt von seiner Beifahrerin oral befriedigen. Laut Strafbefehl richtete sich seine Aufmerksamkeit dadurch nicht mehr auf Strasse und Verkehr. Ausserdem trug er keinen Sicherheitsgurt. Geahndet wurde die Verkehrsregelverletzung; Blick berichtet von 360 Franken Busse und fast 1000 Franken Gesamtkosten inklusive Gebühren. Wie die Polizei auf das Paar aufmerksam wurde, ist nicht bekannt. Auch steht im Bericht nicht, ob die Beifahrerin ebenfalls einen Strafbefehl erhielt. [1]

Der Preisvergleich führt zurück nach Genf: 2016 wurde dort ein «Café Pipe» angekündigt. Für eine fünf bis zehn Minuten dauernde sexuelle Dienstleistung waren 60 Franken vorgesehen; der Kaffee sollte zusätzlich kosten. Das war ein Geschäftsplan für ein öffentliches Café, kein bereits eröffneter Betrieb. [2] Der öffentliche Café-Plan wurde von den Behörden nicht bewilligt. 2018 tauchte das Konzept in veränderter Form an einem privaten Ort wieder auf: Ein erotischer Salon in Veyrier bot eine entsprechende Dienstleistung für 90 Franken an. [3]

Rechnerisch entsprechen 360 Franken sechs Angeboten zu 60 Franken oder vier zu 90 Franken. Fast 1000 Franken entsprechen ungefähr 17 beziehungsweise elf solchen Angeboten. Genau das meint der Preisvergleich: Er übersetzt die Bussensumme in die damaligen Genfer Preisangaben, damit die Grössenordnung greifbar wird. Er behauptet nicht, die sexuelle Dienstleistung habe den Fahrer 1000 Franken gekostet. Strafkosten und Angebotspreise sind verschiedene Dinge.

Und die Beifahrerin? Der Strafbefehl nennt keine Zahlung an sie. Mit einem Augenzwinkern lässt sich deshalb vermuten, dass der Blowjob höchstwahrscheinlich gratis war – vermutlich der Liebe geschuldet. Belegt ist das natürlich nicht; es ist die romantische Lesart einer Akte, die nur die Kosten des Fahrers beziffert.

Die Pointe der Schlagzeile bleibt damit eine ziemlich schweizerische: Eine spontane Liebesgabe könnte gratis gewesen sein, doch Ablenkung am Steuer und ein fehlender Sicherheitsgurt machen die Fahrt teuer. Der Vergleich mit Genfer Café-Preisen hilft, diese Summe einzuordnen – er ersetzt aber nicht den Blick auf den Grund der Busse: Im Strassenverkehr kann schon eine kurze Ablenkung gefährlich werden.