Meinung
Die NZZ stellt in der Überschrift eines Beitrags einen Vorschlag für ein Versicherungsmodell vor: «Man könnte freiwillig auf lebensverlängernde Therapien am Lebensende verzichten.» Bereits diese Verbindung von Versicherungsmodell und Therapieverzicht verlangt eine grundsätzliche Debatte. Sobald finanzielle Anreize ins Spiel kommen, steht eine Grenze zur Diskussion, die wir nicht überschreiten dürfen.
Das menschliche Leben ist von Gott gegeben. Darin liegt eine Würde, die keiner verleihen und keiner entziehen kann. Sie bleibt einem Menschen auch dann vollständig erhalten, wenn er alt, schwer krank oder auf Hilfe angewiesen ist. Aus dieser christlichen Überzeugung folgt eine klare Verpflichtung: Finanzielle Überlegungen dürfen bei der Frage, ob jemand weiterleben darf und die dafür erforderliche Behandlung erhält, keinerlei Rolle spielen.
Auch wer diesen Glauben nicht teilt, sollte sich auf diesen Schutz verlassen können. Niemand darf sich dafür rechtfertigen müssen, dass seine Behandlung Geld kostet.
Genau hier droht sich die Büchse der Pandora zu öffnen. Wird der Verzicht auf lebensverlängernde Therapien finanziell belohnt, erhält eine höchstpersönliche Entscheidung einen Preis. Daraus könnte eine Erwartung entstehen: Wer verzichtet, entlastet die Gemeinschaft. Wer weiterbehandelt werden möchte, verursacht vermeidbare Kosten. Schon diese mögliche Verschiebung ist gefährlich. Ein Mensch am Ende seines Lebens darf niemals das Gefühl bekommen, sein Weiterleben sei gegenüber anderen begründungsbedürftig.
Das Wort «freiwillig» beseitigt dieses Problem nicht. Stellen wir uns einen Menschen vor, der seine Versicherungsprämien kaum bezahlen kann. Würde ihm ein günstigeres Modell gegen einen Behandlungsverzicht angeboten, stünde seine Entscheidung unter einem Druck, den ein vermögender Versicherter nicht in gleicher Weise verspürt. Die Unterschrift unter einem Vertrag wäre noch kein Beweis für eine freie Entscheidung.
Hinzu käme ein möglicher moralischer Druck. Wer Angehörigen nicht zur Last fallen möchte, könnte sich zum Verzicht verpflichtet fühlen. Dafür braucht es keinen offenen Zwang. Es genügt, wenn ein System vermittelt, dass der Verzicht auf weitere Behandlung finanziell erwünscht ist. Ein solcher Anreiz könnte bis ans Krankenbett wirken.
Ebenso bedrückend wäre die Situation eines Menschen, der sich gesund für einen Verzicht entscheidet und nach einer schweren Diagnose weiterleben möchte. Müsste er dann finanzielle Nachteile fürchten? Könnte er sich die Rückkehr zur umfassenden Absicherung leisten? Ein Versicherungsmodell darf niemanden wirtschaftlich an eine frühere Entscheidung über sein späteres Lebensende binden.
Der Schutz des Lebens verlangt zugleich, den persönlichen Willen ernst zu nehmen. Menschen können belastende Behandlungen aus eigener Überzeugung ablehnen. Eine solche Entscheidung muss ohne wirtschaftlichen Druck möglich sein. Aus der Achtung vor dem Leben folgt auch keine Pflicht, jede technisch mögliche Massnahme auszuschöpfen. Entscheidend müssen der Wille des Menschen und eine verantwortungsvolle medizinische Beurteilung bleiben. Prämienrabatte, Sparziele oder finanzielle Erwartungen haben in dieser Entscheidung keinen Platz.
Eine solidarische Gesellschaft muss Kranken und Sterbenden Sicherheit geben: Du wirst versorgt. Du wirst begleitet. Du musst deinen Lebenswillen nicht gegen eine Kostenrechnung verteidigen. Niemand darf aus finanziellen Gründen dazu gedrängt werden, sein Leben zu beenden oder auf eine lebensverlängernde Behandlung zu verzichten.
Wer die Büchse der Pandora öffnet, kann nicht darauf vertrauen, die Folgen später beliebig begrenzen zu können. Deshalb muss die Grenze jetzt klar sein: Das von Gott gegebene Leben darf niemals zum Gegenstand eines finanziellen Verzichtsgeschäfts werden.
Bezug: NZZ-Beitrag zum vorgeschlagenen Versicherungsmodell. Dieser Kommentar bezieht sich auf die in der Überschrift angekündigte Idee. Der vollständige Beitrag lag für die Ausarbeitung nicht vor; konkrete Vertragsbedingungen und die weitere Argumentation des Gesprächspartners werden hier nicht beurteilt.