Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2026 die Vernehmlassung zum plurilateralen Abkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr eröffnet. Das sogenannte E-Commerce Agreement (ECA) soll einen gemeinsamen Rahmen für den digitalen Handel zwischen 67 Mitgliedern der Welthandelsorganisation schaffen. Stellungnahmen sind bis zum 28. Januar 2027 möglich.
Im Zentrum stehen grenzüberschreitende Geschäfte mit Gütern und Dienstleistungen. Vorgesehen ist unter anderem ein Verbot von Zöllen auf elektronische Übermittlungen. Elektronische Verfahren und Dokumente sollen leichter anerkannt werden; auch papierlose Geschäftsabläufe, Konsumenten- und Datenschutz sowie Cybersicherheit sind Teil des Regelwerks.
Die beteiligten WTO-Mitglieder repräsentieren nach Angaben des Bundes rund 70 Prozent des Welthandels. Dazu gehören neben der Schweiz die EU-Staaten, Australien, China, Japan, Kanada, Singapur und das Vereinigte Königreich. Das Abkommen steht grundsätzlich auch weiteren WTO-Mitgliedern offen.
Für Schweizer Unternehmen geht es damit um mehr als ein digitales Schlagwort. Einheitlichere Regeln können den Zugang zu ausländischen Märkten vereinfachen und Wettbewerbsnachteile verhindern. Gleichzeitig ersetzt die Vernehmlassung keine parlamentarische Beratung: Die Schweiz hat dem Abkommen noch nicht endgültig zugestimmt. Der Bundesrat prüft nun die Stellungnahmen, bevor der weitere rechtliche Weg festgelegt wird.
