Ab dem 1. Januar 2027 können Ehegatten in der Schweiz wieder einen amtlichen Doppelnamen führen. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches am 21. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Der Name kann mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden. Für Kinder bleibt ein Doppelname hingegen ausgeschlossen. [1]
Mehr Wahlfreiheit bei der Heirat
Seit der Reform von 2013 mussten Heiratswillige entweder ihre bisherigen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Daneben war nur der nicht amtliche Allianzname möglich, üblicherweise eine Verbindung mit Bindestrich. Die neue Regel soll Ehegatten erlauben, die eigene Namensidentität zu bewahren und zugleich die familiäre Verbindung sichtbar zu machen. [1]
Die Einzelheiten werden in der Zivilstandsverordnung geregelt. Diese Anpassungen sind nach Angaben des Bundes noch in Arbeit und sollen voraussichtlich im November 2026 vom Bundesrat beschlossen werden. Entscheidend ist: Das neue Recht beginnt am 1. Januar, auch wenn die technischen und administrativen Ausführungsregeln noch fertiggestellt werden. [1]
Auch bereits Verheiratete können wechseln
Wer schon verheiratet ist, kann ab dem neuen Jahr beim Zivilstandsamt erklären, künftig einen amtlichen Doppelnamen tragen zu wollen. Die Mitteilung nennt dafür keine allgemeine Pflicht und keine automatische Umstellung. Betroffene müssen selbst eine entsprechende Erklärung abgeben. [1]
Übergang bei Pass und Identitätskarte
Künftig soll ein vom amtlichen Namen abweichender Allianzname nicht mehr in Reisepass oder Identitätskarte eingetragen werden können. Für die technische Umstellung hat der Bundesrat jedoch eine Übergangsfrist vorgesehen, während der die bisherige Eintragung weiter möglich bleibt. Wie lange diese Frist dauert, ist noch nicht festgelegt. Ihr Ende soll frühzeitig kommuniziert werden. [1]
Damit steht der rechtliche Starttermin fest, während einzelne Vollzugsfragen noch folgen. Wer 2027 einen Doppelnamen wählen oder eine bestehende Ehe entsprechend anpassen will, sollte die endgültigen Vorgaben der Zivilstandsbehörden beachten.
*Bild: KI-generierte Illustration; OpenAI / Redaktion Helvetia.rocks; Lizenz: AI-generated.*
