Bern, 3. Oktober 2026 · Nachricht und Einordnung
Der Bundesrat hat am 2. Oktober einen Bericht zum Einsatz von künstlicher Intelligenz und Prozessautomatisierung verabschiedet. Prioritäten sind unter anderem Übersetzungen, die Bearbeitung von Gesuchen und das Datenmanagement. [1] Das Vorhaben berührt damit eine einfache Erwartung an den Staat: Anliegen sollen zügig und sorgfältig erledigt werden.
Vom Pilotprojekt zum brauchbaren Alltag
Der Bericht zum Postulat Silberschmidt beschreibt ein Umsetzungsproblem: Vielversprechende Lösungen bleiben häufig im Pilotstadium, obwohl verschiedene Verwaltungseinheiten ähnliche Aufgaben haben. Er fordert eine bessere Koordination, gemeinsame Dienste und eine verlässlichere Datenbasis. [2] Für Bürgerinnen und Bürger wird der Erfolg erst sichtbar, wenn daraus tatsächlich bessere Abläufe entstehen.
Eine schnellere Antwort wäre ein greifbarer Fortschritt. Ob sie zugleich hilfreich ist, hängt vom Inhalt ab. Ein verständlicher Brief, eine zutreffende Auskunft oder eine nachvollziehbare Begründung kann mehr bewirken als eine zusätzliche digitale Oberfläche.
Datenschutz gilt bereits
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hält fest, dass das geltende Datenschutzgesetz auch auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist. Er betont Transparenz über Zweck, Funktionsweise und Datenquellen sowie Schutzmassnahmen bei hohen Risiken. [3] Neue Technik hebt die bestehenden Anforderungen somit nicht auf.
Einordnung: Der Nutzen muss überprüfbar sein
Aus Sicht der Redaktion sollte der Bund für konkrete Anwendungen offenlegen, welches Problem sie lösen sollen. Zu prüfen wären etwa Bearbeitungsdauer, Fehlerhäufigkeit und der Aufwand, den Antragstellende weiterhin selbst leisten müssen. Diese Kriterien sind ein Vorschlag für die Erfolgskontrolle, keine bereits nachgewiesenen Ergebnisse des Programms.
Ebenso wichtig ist die Frage nach der Verantwortung. Wenn ein System Angaben falsch einordnet, braucht es einen erreichbaren Ansprechpartner und einen verlässlichen Weg zur Korrektur. Die Aussicht auf effizientere Verfahren überzeugt dann, wenn Betroffene auch verstehen können, wie mit ihrem Anliegen umgegangen wurde.
Gerade in einem mehrsprachigen Land verdient die sprachliche Qualität besondere Aufmerksamkeit. Ein flüssiger Text kann einen missverständlichen Begriff enthalten. Deshalb sollte die Prüfung dort besonders sorgfältig sein, wo eine Formulierung für Rechte, Pflichten oder Fristen entscheidend ist.
Der Beschluss vom 2. Oktober beschreibt eine Richtung. Welche Verbesserungen die Bevölkerung tatsächlich spüren wird, muss die Umsetzung zeigen. Die entscheidende Messlatte bleibt ein Staat, der seine Arbeit zuverlässig erledigt und seine Entscheidungen erklären kann.
